Sachverhalt: Nach der Änderung des Rechts der Pflichtverteidigerbestellung zum 01.01.2010 war nach Ablauf eines Jahres eine Bestandsaufnahme für Schleswig-Holstein gefragt. Auf der Seite befindet sich ein Aufsatz zu meinem Vortrag „Erste Erfahrungen mit dem Recht der Pflichtverteidigerbestellung – Bestandsaufnahme und Kritik aus Sicht der Strafverteidigung“, den ich am 27.10.2010 in Kiel gehalten habe: