Sachverhalt: Wiederholt kommt es im Verteidigeralltag vor, dass der Mandant weit entfernt vom Sitz des zuständigen Gerichtes verhaftet wird und dann an diesen Ort verbracht wird. Die Transporte dauern zum Teil viele Tage oder gar Wochen. In dieser Zeit ist der Gefangene ohne Familien- und Verteidigerkontakt kreuz und quer durch die Republik von Anstalt zu Anstalt unterwegs. Die Art und Weise der Verschubung von Gefangenen, sowie deren Auswirkungen auf das jeweilige Verfahren sind rechtswidrig. In meinem Aufsatz „Realität und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft – ein Überblick“ zeige ich auf warum es nicht so bleiben kann.
Auf der Seite findet sich mein Aufsatz, der in der Zeitschrift Strafverteidiger Heft 11/2008 veröffentlicht ist:
» Realität und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft – ein Überblick