Konfliktbereit und kooperativ
Seit 2007 halte ich Vorträge zu verschiedenen aktuellen Themen bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in der Polizeischule in Malente-Kiebitzhörn. Durch meine Vorträge beispielsweise zum Thema „Beschuldigtenvernehmung“ setze ich auch hier gezielt die Schwerpunkte auf den Schutz der Rechte des Beschuldigten und der Unschuldsvermutung.
Jeder Verdächtige ist bis zu einer abschließenden und rechtskräftigen Feststellung stets als unschuldig anzusehen und auch entsprechend zu behandeln.
Diesem Grundsatz der Unschuldsvermutung muss der Verteidiger immer volle Geltung verschaffen. Nicht selten ist der Mandant schweren Vorverurteilungen durch die Medien ausgesetzt. Davor ist er, so gut es irgend geht zu schützen.
Ich setze mich aktiv und konsequent für die Beachtung der Unschuldsvermutung ein. Gerade in Fällen, in welchen von vornherein „doch sowieso alles klar“ zu sein scheint, benötigt der Mandant den ganz besonderen Schutz seines Verteidigers.
Kommt es aber zur Verurteilung, so muss die Strafe stets tat- und schuldangemessen sein. Sie darf sich nicht an öffentlichen Meinungen ausrichten. Dabei wird der Verteidiger nicht selten als „Kumpan“ des Beschuldigten gleichermaßen angegriffen. Das muss man aushalten können und darf sich im Einsatz für den Mandanten nicht beirren lassen. Das gilt in Kapital- und auch in so genannten Bagatellsachen.
In diesem Spannungsfeld ist vor allem eines zu tun: Man muss sich diese Gegensätze bewusst machen, sich ihnen stellen und die richtigen Konsequenzen ziehen.
Neben der Bereitschaft zur Konfrontation gehört auch die Bereitschaft zur Kooperation dazu. Ich werde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Nachteile, die auf Seiten der Betroffenen bestehen, auszugleichen versuchen.
Bei der Verteidigung in Jugendsachen gilt es, grundsätzlich gegenüber Eltern, Jugendgerichtshilfe und Gericht unabhängig zu bleiben. Das schließt ausdrücklich ein, mit allen Beteiligten möglichst konstruktive Gespräche zu suchen.
Die „pädagogische Funktion“ des Verteidigers sehe ich allerdings insbesondere darin, dem Mandanten erfahrbar zu machen, dass der Rechtsstaat jedem Bürger hilft, seine Rechte zu wahren.
Insgesamt wird sich der Verteidiger in der Regel abwägend und zurückhaltend verhalten. Wenn es erforderlich ist, wird er aber den Konflikt nicht scheuen.