Sachverhalt: Yahya D. war am 10.12.1995 von dem Landgericht Lübeck wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Mord in zwei Fällen und Körperverletzung in zwölf Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Nach verworfener Revision wurde im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am 11.12.2001 dem Antrag auf Wiederaufnahme stattgegeben und die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. Yahya D. wurde sofort aus der Haft entlassen. Das Urteil des Lübecker Landgerichts wurde am 18.12.2003 aufgehoben. Es erfolgte sodann im Jahre 2003 durch das Landgericht Kiel eine Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwölf Fällen zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 4 Jahren und sechs Monaten.
Auf der Seite finden sich nach einer Vorstellung des Falles die Beschlüsse des LG Kiel vom 21.09.2001 und 11.12.2001 nebst einer Anmerkung von mir. Die Beschlüsse und die Anmerkung sind im Strafverteidiger 2003, Seite 235ff. veröffentlicht.