Ich berate und vertrete Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und Konsequenz vertrete ich Ihre Interessen – zugewandt und engagiert. Gemeinsam erarbeiten wir für Ihre individuellen Bedürfnisse eine durchdachte Lösung.
Ich berate und vertrete Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und Konsequenz vertrete ich Ihre Interessen – zugewandt und engagiert. Gemeinsam erarbeiten wir für Ihre individuellen Bedürfnisse eine durchdachte Lösung.
Zugewandt und engagiert
Ich betreibe ein kleines Anwaltsbüro und habe mich bewusst gegen die Tätigkeit in einer Großkanzlei entschieden. Der intensive, persönliche Kontakt zu dem Mandanten ist mir wichtig. Die volle Konzentration auf die Bearbeitung gerade dieses Anliegens steht im Zentrum meiner Tätigkeit. Selbstverständlich können Sie sich stets und mit allen Rechtsproblemen vertrauensvoll an mich wenden. Gegebenenfalls werde ich Sie an kompetente Kolleginnen und Kollegen – allesamt Spezialisten und Fachanwälte – vermitteln. Jederzeit bin ich mir Ihren Qualitätserwartungen bewusst.
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Es gib zu viele Regeln und zu wenig Vorbilder
Die Entwicklung des Strafrechtes macht es in immer größerem Maße erforderlich, den Belangen des Einzelnen Gehör zu verschaffen. Dafür ist es erforderlich, sich für die Freiheits- und Bürgerrechte einzusetzen. Der Staat verliert zunehmend den Blick für den einzelnen Menschen und dessen ganz individuelles Leben. Auf bestimmte Ereignisse wird stets nur tagesaktuell als sogenannte „Herausforderung“ reflexhaft mit der Verschärfung von Gesetzen und Vorschriften reagiert.
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Konfliktbereit und kooperativ
Der Strafverteidiger hat die Interessen des Mandanten stets engagiert zu vertreten. Je nach den Erfordernissen des Einzelfalles mag die Strategie defensiv oder offensiv ausfallen. In jedem Fall hat das aber selbstbewusst und kompetent zu erfolgen. Jeder Verdächtige ist bis zu einer abschließenden und rechtskräftigen Feststellung stets als unschuldig anzusehen und auch entsprechend zu behandeln. Diesem Grundsatz der Unschuldsvermutung muss der Verteidiger immer volle Geltung verschaffen.
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Kompetenzen / Qualifikationen
Zu meinem Selbstverständnis als Strafverteidiger gehört es auch, dass ich mich rechtspolitisch engagiere. Als Gründungsmitglied (1998) bin ich an der Organisation des Strafverteidigernotdienstes in Lübeck maßgeblich beteiligt. Regelmäßig nehme ich den Bereitschaftsdienst dieser Einrichtung wahr. Seit 2001 führe ich mit Erlaubnis der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“. Ferner bin ich Gründungsmitglied (2005) der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung.
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